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Erbrecht, Veräusserung einer Immobilie

22. März 2023 13:49 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Es gibt ein Haus (Wohnung oben und unten) von meinem verstorbenen Mann. Dort wohnen sein Vater mit lebenslangem Wohnrecht und Nießbrauchrecht. In der oberen Wohnung wohnt mit Genehmigung des Vaters, die Tochter meines Mannes.
Nun ist der Vater ebenfalls verstorben und die Erbengemeinschaft (ich, Tochter und Sohn) möchten das Haus veräussern.
Die Tochter möchte nun das Haus kaufen und mich auszahlen. Ein für mich akzeptabler Betrag wude vereinbart.
Nun möchte die Bank der Tochter eine schriftliche Zusage, dass ich mit diesem Betrag einverstanden bin. Dieses Schriftstück dient der Genehmigung der Finanzierung.
Kann ich in diesem Schriftstück festhalten, dass die Tochter zusätzlich alle anfallenden Kosten für die Veräusserung (Überschreibung, Notar etc) übernimmt?

22. März 2023 | 14:09

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ja, das ist möglich. Zudem ist es ist der Regelfall, dass der Käufer die Kosten der notariellen Vereinbarung trägt, daher wird dies auch aus Sicht der Bank nichts Besonderes sein und vermutlich bei den bisherigen Verhandlungen schon berücksichtigt worden sein.


Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


ANTWORT VON

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