Erbe ausschlagen oder Nachlassverwaltung?
vom 12.1.2025
für 200 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Bruder ist am 12.12.2024 verstorben. Kinder oder Ehepartner hatte er nicht. Wir sind als seine beiden Brüder seine Erben. Da er Zeit seines Lebens – in den letzten drei Jahrzehnten selbstständig – Buchbinder war, besteht sein Nachlass – neben wenigen persönlichen Gegenständen – vorwiegend aus Werkzeugen und Materialien der Buchbinderei sowie einer Reihe selbs ...