Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung
Hallo, in einem schriftlichen Beschluß zum nachehelichen Unterhalt, (Wir haben uns auf eine einmalige Abfindung geeinigt)hat das Gericht mir, dem Antragsteller, Prozesskostenhilfe "ohne" Rückzahlung zugesagt. Bei Zustellung war ich sehr erfreut, da in der vorhergehenden mündlichen Verhandlung aufgrund meiner Einkommensverhältnisse, eine Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung (etwas über € 100)entsc ...