Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn Sie nicht aus der persönlichen Haftung entlassen worden sind, haften Sie mit Ihrem Ex-Mann immer noch als Gesamtschuldner.
Da Ihr Ex-Mann den Anspruch aus der Grundschuld geerbt hat, kann er von Ihnen auch die Zahlung der Kreditraten verlangen.
Im Innenverhältnis haben Sie gegenüber Ihrem Ex-Mann aber einen Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der gezahlten Kreditrate.
Ich empfehle Ihnen, einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrter Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Diese Antwort ist vom 11. Mai 2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: http://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Leider habe ich diese wohl nicht präzise genug gestellt.
Nach meiner (laienhaften) Auffassung ist durch den Tod der Mutter der Kredit erloschen, ich verstehe daher nicht die angebliche Verpflichtung, weiterhin Kreditraten in voller Höhe (insbesondere auch Zinsen) zahlen zu müssen. Dass der Ex-Mann Anspruch auf Rückzahlung des halben Kredites hat, sehe ich ein. Die eingetragene Grundschuld (dachte ich), diente doch lediglich der Besicherung des Kredites.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie geben eine (negative) Bewertung bereits ab, bevor die von Ihnen gestellte Nachfrage beantwortet ist.
Damit nehmen Sie mir die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten auszuräumen. Die Vorgehensweise ist alles andere als fair zu bezeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth