Sonderbedarf bei kindesunterhalt-verpflichtung - krankheitsbedingten aufwendungen Sonderbedarfs gelt
vom 27.10.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Hallo, Ich bin kindesunterhalts-pflichtig. Desweiterenbin ich zu 80 % schwerbehindertauf grund eines erlitten Schlaganfall. Da ich privat kankenversichert bin,muß ich für die lfd. Reha-Anwendungen in Vorleistung gehen,leider lassen die Erstattungen oft mehrere Wochen / Monate au f sich warten. Da ich ein knd im Haushalt habe8 für das die Kindesmutter keinen unterhalt zahlt ( wirtschaltl.ist ...