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Namensänderung nach Heirat in UK bei deustch-britischer Staatsangehörigkeit

| 21. Januar 2025 09:19 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Mein Partner und ich wollen dieses Jahr heiraten. Wir möchten uns einen gemeinsamen neuen Familiennamen wählen, was nach deutschem Recht aktuell nicht möglich ist. Wir haben gesehen, dass in Großbritannien bei der Heirat eine freie Namenswahl möglich ist.

Ich selbst habe deutsch-britische Staatsangehörigkeit (britisch durch Elternteil, nicht durch Geburt), mein Partner ist Deutscher und wir leben dauerhaft in Deutschland.

1) Wenn wir in Großbritannien heiraten und dort unseren Familiennamen neu wählen, würde dies im deutschen Standesamt anerkannt werden? Ich hoffe, an dieser Stelle meine britische Staatsangehörigkeit geltend machen zu können, auch wenn wir nicht dort leben.

2) Falls nein, welche Bedingungen müssten gelten, damit die Namensänderung anerkannt werden würde?

3) Falls der neue Nachname beim Standesamt anerkannt werden würde, ist dies eine formelle Namensänderung oder fällt es noch unter "Namensänderung durch Heirat" (ich denke hier an zB an Visa-Bewerbungen, wo dies oft gefragt wird)

4) Wenn wir in Großbritannien heiraten, auf welcher Rechtsgrundlage besteht die Ehe, deutsches oder britisches Recht (zB für Eheverträge oder im Falle einer Scheidung)?

Vielen Dank im Voraus!

21. Januar 2025 | 10:16

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn Sie in Großbritannien heiraten und dort einen neuen Familiennamen wählen, könnte dies unter bestimmten Umständen in Deutschland anerkannt werden.

Da Sie die britische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie möglicherweise das britische Namensrecht für die Namensführung in der Ehe wählen. Dies könnte dazu führen, dass der in Großbritannien gewählte Name auch in Deutschland anerkannt wird.

Allerdings ist es wichtig, dass die Heirat nach den in Großbritannien geltenden Vorschriften erfolgt und die entsprechenden Dokumente, wie die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde und die Apostille, vorliegen, um die Anerkennung in Deutschland zu beantragen.



2.

Falls die Namensänderung nicht automatisch anerkannt wird, müssten Sie möglicherweise nachweisen, dass die Namenswahl nach britischem Recht erfolgt ist und dass Sie aufgrund Ihrer britischen Staatsangehörigkeit berechtigt sind, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Es könnte auch erforderlich sein, dass Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung der Namensänderung stellen und dabei die entsprechenden Dokumente vorlegen.



3.

Wenn der neue Nachname in Deutschland anerkannt wird, fällt dies in der Regel unter "Namensänderung durch Heirat".

Dies bedeutet, dass die Namensänderung im Rahmen der Eheschließung erfolgt ist und nicht als separate formelle Namensänderung betrachtet wird.

Bei Visa-Bewerbungen oder anderen offiziellen Anträgen sollten Sie angeben, dass die Namensänderung durch Heirat erfolgt ist.



4.

Die Ehe würde grundsätzlich nach dem Recht des Landes geschlossen, in dem die Heirat stattfindet, also nach britischem Recht.

Für die rechtlichen Folgen der Ehe, wie Eheverträge oder Scheidung, können Sie jedoch eine Rechtswahl treffen.

Sie könnten beispielsweise vereinbaren, dass deutsches Recht auf Ihre Ehe Anwendung findet, insbesondere wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben. Diese Rechtswahl sollte klar dokumentiert und im Idealfall notariell beglaubigt werden, um im Falle von Streitigkeiten Klarheit zu schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 23. Januar 2025 | 07:10

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