Familienunterhalt - Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses
vom 9.8.2014
35 €
Historischer Preis
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Ich bin noch vor der Ehe in ihr Haus eingezogen. Da ich durch eine Insolvenz meines damaligen Auftragsgebers in eine finanzielle Krise geraten bin, konnte ich mich vor und auch nach der Ehe so gut wie gar nicht an den laufenden Lebensunterhaltskosten beteiligen. Ich hatte dann zwar auch wieder Einnahmen, sie reichten aber nur noch dafür aus, neben meinen privaten Verpflichtungen (Kindesunterhalt ...