Beurteilung Sozialversicherung bei Elternzeit mit Teilzeit
Arbeitnehmer angestellt unbefristet, privat versichert, nimmt für 6 Monate Elternzeit und Teilzeit. Darauf folgt eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag mit Vereinbarung Reduzierung der Arbeitsstunden unter 30h (Teilzeit) während der Elternzeit für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten, danach gilt wieder unbefristeter Arbeitsvertrag. Dadurch wird die JAEG für die nächsten 12 Monate ab Teilzeitbeginn ...