Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie haben Anspruch auf Krankengeld auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Natürlich müssen Sie sich bei der Bundesagentur als arbeitssuchend melden, werden aber zunächst keine Leistungen erhalten, da Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen.
Die Krankenkasse darf Krankengeld nicht verweigern, es reicht wenn die Krankheit noch am letzten Tag der Beschäftigung auftritt (BSG v. 10.05.2012, Az.: B 1 KR 19/11 R
).
Sie haben Anspruch auf Krankengeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder dem Ende des Krankengeldanspruchs von 78 Wochen.
Wichtig ist das die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine rückwirkende Bescheinigung reicht nicht. Das sollte bei Ihnen kein Problem sein. Sie können also auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld beziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 01.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 01.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen