Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nach den einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 30. Mai 2011 gilt BaföG nach § 240 SBGB V als beitragsfplichtige Einnahme der Selbstzahler.
Leider werden Selbstzahler sogar Darlehen oder andere zweckgebundene Einkünfte wie Stipendien usw. angerechnet. Es wird eigentlich alles angerechnet, was irgendwie einen geldwerten Vorteil hat. Insofern wird auch das Bafög dazugerechnet.
§ 307 SGB V
sieht ein Bussgeld für unrichtige Angaben vor, zudem werden Säumniszuschlage auf Sie zukommen. Im schlimmsten Fall kann ein Strafverfahren wegen Betruges (§ 263 StGB
) eingeleitet werden. Da Sie aber gute Gründe haben, warum Bafög nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören sollte (zeckgebunden, Darlehen), denke ich nicht, dass es dazu kommen wird.
Beiträge können für die letzten vier Jahre zurtückgefordert werden. Die Säumniszuschläge von vormal 5% für freiwillig Versicherte sind mit diesem Jahr auf 1% gesenkt worden.
Ich denke, es wäre möglich, sich mit der Krankenkasse zu einigen und den Betrag entweder zu stunden oder aber in kleinen Raten abzuzahlen. Auch das Bussgeld kann man wahrscheinlich umgehen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Würde bei einem Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg bestehen, da es sich um ein Darlehen handelt, müsste ja jeder der einen Kredit hat auf diesen Krankenkassenbeiträge entrichten bzw. führt das nicht zur Diskreminierung von Personen über 30, da diese sich nicht über die Studentenversicherung versichern können? Vielen Dank!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, ich finde, das müsste geändert werden, zumal ja die KK einfach beschlossen haben, dass Bafög angerechnet wird.
Ein Rechtsstreit wäre allerdings sehr langwierig und wahrscheinlich kostenintensiv.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -