Sehr geehrter Ratsuchender,
allein aufgrund der mitgeteilten Informationen muss die Einschätzung der Erfolgsaussichten naturgemäß vorsichtig erfolgen.
Lege ich jedoch allein diese Informationen zugrunde, so müssen die Erfolgsaussichten als sehr hoch angesehen werden.
Ihre Schwester stützt die Zahlungen auf einen angeblichen Arbeitsvertrag. Ein solcher kann selbstverständlich auch mündlich wirksam abgeschlossen werden. Will nun Ihre Schwester die empfangenen Zahlungen als Gehaltszahlungen aufgrund Arbeitsvertrages rechtfertigen, so müsste sie das Bestehen eines Arbeitsvertrages und der Gehaltshöhe nachweisen.
Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag wird es ihr schwerfallen. Der Dauerauftrag hilft Ihr nicht, da sie ihn unterzeichnet hat. Die Glaubwürdigkeit einer Aussage ihres Ehemannes hängt maßgeblich davon ab, wie die Ermittlungen bezüglich der anderen Vorwürfe ausgehen; der Eheamann wird aber wohl als Zeuge eher schlecht dastehen.
Im übrigen unterliegt ein Richter der freien Beweiswürdigung und muss sich ein eigenständiges Urteil bilden. Wäre ich jetz der Richter, würde ich mir - salopp ausgedrückt denken: "Nachtigall, ick hör´ Dir trappsen...". Es scheint ja ganz offensichtlich zu sein, dass Ihre Schwester Ihre Frau Mutter ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans. Zu diesem Schluss dürfte auch ein Richter kommen.
Wohlgemerkt, Unwägbarkeiten gibt es in solchen Prozessen immer. Aber es dürfte für Sie recht gut aussehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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