Nachträglicher Abzug von Urlaubstagen
Ich habe zum 31.1.09 meine Kündigung erhalten. Jetzt möchte ich natürlich meinen Anspruch auf meine restlichen Urlaubstage geltend machen. Ich habe von 1/08 - 3/08 drei Tage die Woche gearbeitet (15 Urlaubstage pro KJ),wodurch mir 4 Urlaubstage zustehen (15/12*4=4). Seit 4/08 arbeite ich 5 Tage die Woche (24 Urlaubstage pro KJ), wodurch mir für diese Zeit also noch 18 Urlaubstage zustehen ( ...