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bezahlung von urlaubstagen

5. Juli 2007 17:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc Weckemann

guten tag,
ich habe von januar bis april 2007 25 h pro woche, im mai und juni 2007 30 pro woche und im juli 2007 werde ich bis 13.7.07 35 h pro woche arbeiten. vom 16.07. bis 3.08.2007 habe ich urlaub. nun erhielt ich die mitteilung, dass ich für den juli das gehalt wie für 30 h erhalten würde. begründung: tage vom 02.07.07 bis 13.07.07 werden mit 35 h gerechnet, die urlaubstage vom 16.07. bis 31.07.07 werden mit 25 h berechnet, was einen mittelwert von 30 h ergibt und daraus sich die bezahlung des monats juli mit 30 h pro woche ableitet. ist das rechtlich korrekt so, vor allem unter dem aspekt, dass ich ja schon 2 monate vorher nicht 25 h, sondern 30 h pro woche gearbeitet habe. im august werde ich dann 30 oder 25 h arbeiten, das steht noch nicht ganz fest.
mit freundlichem gruß k.k.

Sehr geehrte Fragestellerin,

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Um das Ihnen zustehende Urlaubsentgelt zu berechnen, müssen Sie den Lohn (inkl. Prämien und Zuschläge) der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn nehmen. Diesen teilen Sie dann durch die Anzahl der Tage an denen Sie in diesem Zeitraum gearbeitet haben. Das Ergebnis multiplizieren Sie dann mit den zu vergütenden Urlaubstagen.

Wenn Sie z.B. regelmäßig an 5 Tagen in der Woche arbeiten, (sich also nur die Stundenzahl pro Tag in den letzten Monaten geändert hat) könnte die Berechnung ca. so erfolgen:

Juli: 2 Wochen = 10 Tage = 70 h
Mai + Juni: 9 Wochen = 45 Tage = 270 h
April 2 Wochen = 10 Tage = 50 h

Gesamt: 13 Wochen = 65 Tage = 390 h

Ihr Urlaubsentgelt würde sich dann wie folgt berechnen:

390 x Stundenlohn (Lohn der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn) : 65 (in diesem Zeitraum gearbeitete Tage) x 15 (zu vergütende Urlaubstage)

Die Berechnung Ihres Arbeitgebers dürfte jedenfalls nicht korrekt sein, da Sie im Schnitt in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn mehr als 25 Stunden pro Woche gearbeitet haben.

Ich mache Sie aber darauf aufmerksam machen, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine vereinfachte erste Einschätzung erfolgen konnte. Ein exakte Berechnung könnte nur nach einer genauen Prüfung der Gesamtumstände, insbesondere auch des Arbeitsvertrages erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Weckemann
Rechtsanwalt

C-G-W Rechtsanwälte
Tel: 07251/3924430 Fax: 07251/3924431
Mail: info@c-g-w.de
www.c-g-w.de

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