Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Um das Ihnen zustehende Urlaubsentgelt zu berechnen, müssen Sie den Lohn (inkl. Prämien und Zuschläge) der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn nehmen. Diesen teilen Sie dann durch die Anzahl der Tage an denen Sie in diesem Zeitraum gearbeitet haben. Das Ergebnis multiplizieren Sie dann mit den zu vergütenden Urlaubstagen.
Wenn Sie z.B. regelmäßig an 5 Tagen in der Woche arbeiten, (sich also nur die Stundenzahl pro Tag in den letzten Monaten geändert hat) könnte die Berechnung ca. so erfolgen:
Juli: 2 Wochen = 10 Tage = 70 h
Mai + Juni: 9 Wochen = 45 Tage = 270 h
April 2 Wochen = 10 Tage = 50 h
Gesamt: 13 Wochen = 65 Tage = 390 h
Ihr Urlaubsentgelt würde sich dann wie folgt berechnen:
390 x Stundenlohn (Lohn der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn) : 65 (in diesem Zeitraum gearbeitete Tage) x 15 (zu vergütende Urlaubstage)
Die Berechnung Ihres Arbeitgebers dürfte jedenfalls nicht korrekt sein, da Sie im Schnitt in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn mehr als 25 Stunden pro Woche gearbeitet haben.
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam machen, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine vereinfachte erste Einschätzung erfolgen konnte. Ein exakte Berechnung könnte nur nach einer genauen Prüfung der Gesamtumstände, insbesondere auch des Arbeitsvertrages erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Weckemann
Rechtsanwalt
C-G-W Rechtsanwälte
Tel: 07251/3924430 Fax: 07251/3924431
Mail: info@c-g-w.de
www.c-g-w.de
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