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Urlaubsabgeltung korrekt?

25. September 2025 20:30 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe bei der Sicherheitsfirma Allservice vom 10.03.25 bis zum 14.08.25 in Teilzeit 120 Std. im Monat gearbeitet. Urlaubstage laut Arbeitsvertrag jährlich 26 Tage.
Jetzt hat die Firma mir eine unverständliche Abrechnung geschickt mit, da ich in den vergangenen
13 Wochen immer 5 Tage mit 8 Std. (40Std.) in der Woche gearbeitet nur im August 25 nur 9 Tage.
Nach der Urlaubsabgeltung Lohn gesamt Juni, July, August 5263,40€ (13 Wochen)
29 Arbeitstage= 181,456€ X11 U68rlaubstage = 1996,46€ ist diese Rechnung korrekt?

Die Firma hat ganz anders gerechnet:

Laut Gehaltsabrechnung : 84 Std x 16,27€ = 1366,68€
NRW Urlaubsabgeltung E S G T03255 11 x90,52 € = 995,72€ (E S G) keine Ahnung was das ist.

Sehe ich das falsch, ist meine Berechnung falsch oder die der Firma Allservice Lohnbuchhaltung
ich habe nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gerechnet.
MFG

25. September 2025 | 21:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach § 11 Bundesurlaubsgesetz ist für die Urlaubsabgeltung maßgeblich wie hoch das Arbeitsentgelt in den 13 vorangegangenen Wochen tatsächlich gewesen ist. Sie rechnen mit dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, während der Arbeitgeber das nicht berücksichtigt. Ihre Rechnung scheint deshalb nach dem Bundesurlaubsgesetz korrekt zu sein. Sie sollten auf den Arbeitgeber zugehen und die Rechtslage nach § 11 Bundesurlaubsgesetz erläutern, damit die Urlaubsabgeltung korrigiert werden kann.

Die Abkürzung ESG könnte für Entgeltsonderzahlung stehen, das ist aber für die rechtliche Bewertung nicht von Bedeutung sondern weißt nur eine Zahlung aus, die nicht zum Gehalt im eigentlichen Sinne gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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