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Urlaubsabtretung nach Kündigung und Freistellung

25. Juni 2025 07:01 |
Preis: 45,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

am 27.02.25 bekam ich eine Kündigung zum 30.04.25. Zusätzlich wurde ich ab dem 30.01.25 freigestellt. Der Text lautet:

wir stellen Sie ab sofort unwiderruflich von der Arbeitsleistung, gegen Fortzahlung Ihrer vertragsgemäßen Bezüge und unter Anrechnung auf Ihre Resturlaubsansprüche, bis zum
30.04.2025, frei.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch 15,5 Tage Resturlaub. Fallen die Urlaubstage automatisch mit der Freistellung weg?

25. Juni 2025 | 07:52

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Da der Arbeitgeber Sie unwiderruflich bei Fortzahlung des Lohnes ausdrücklich unter Anrechnung des Resturlaubs freigestellt hatte, gilt der Urlaub als genommen, sodass keine Urlaubstage mehr übrig sind (BAG, Urt. v. 14.03.2004 - 9 AZR 11/05 - Leitsätze).

Mit Ihren Worten: Die Resturlaubstage fallen mit der Freistellung weg, sind also nicht mehr vorhanden.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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