Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das ist rechtlich gesehen Unsinn, was der Arbeitgeber behauptet. Sie haben gemäß Arbeitsvertrag einen Anspruch auf 2,25 Tage Urlaub im Monat, also bei 6 Monaten Beschäftigung einen Anspruch von 13,5 Tagen erarbeitet. Dieser Anspruch kann vom Arbeitgeber nicht einfach wegen Kündigung gekürzt werden. Vermutlich verwechselt er dies mit den Regelungen bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte, denn dann kann der Anspruch auf die 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub begrenzt sein.
Ihnen stehen daher aufgerundet 14 Tage Urlaub zu, es verbleiben noch 3 Tage. Diese Tage sollten Sie aber auch als Urlaub nehmen, denn die finanzielle Abgeltung bei Nichtgewährung ist tatsächlich in Absatz 5 ausgeschlossen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für die bisherige Antwort. Diese habe ich in meiner Firma eingereicht. Mal schauen was als Antwort kommt. Ich habe allerdings eine Rückfrage. Sollte meine Firma weiterhin der Meinung sein das die 3 Tage mir nicht zustehen. Kann ich dann den Urlaub auch ohne Genehmigung antreten? Weil wenn ich es nicht mache würde er ja verfallen und durch die finanzielle Abgeltung durch Absatz 5 ausgeschlossen sein. Aufgrund von Beendigung zum 30.06. könnte ich ja nicht auf Urlaub und "Natur" klagen.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ohne Genehmigung des Arbeitgebers dürfen Sie den Urlaub nicht nehmen, auch wenn er Ihnen eigentlich noch zustehen würde. Wenn der Arbeitgeber aber schuldhaft verhindert, dass sie die Urlaubstage noch rechtzeitig nehmen, muss er diese natürlich abgelten und kann sich nicht auf die Klausel berufen, wonach dieses ausgeschlossen ist. Das wäre treuwidrig.
Mit besten Grüßen