Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Ihnen nachträglich Urlaub abzuziehen. Urlaubstage werden nur verbraucht, wenn Ihnen förmlich Urlaub gewährt wurde, wenn Sie also einen Antrag gestellt haben und der AG diesen bewilligt hat.
Ihr Fall fällt unter das sog. Betriebsrisiko. Der AG trägt das Risiko, dass er nicht genug Arbeit hat um den AN zu beschäftigen. Auch wenn dann nicht, oder nicht voll gearbeitet wird, behält der AN seinen Lohnanspruch. Diesen Grundsatz kann der AG nicht aushebeln, indem er nachträglich Urlaubstage abzieht. Wenn Sie auf Aufträge warten mussten, dann zählt auch diese Wartezeit als Arbeitszeit. In keinem Fall kann Ihnen nachträglich Urlaub "aufgezwungen" werden.
Ihre Angaben zu der Zahl der Urlaubstage ist grundsätzlich zutreffend. Ihnen stehen dann noch 10 Tage Urlaub zu, nämlich 22-10-4 Tage in 2008 = 8 Tage und zwei Tage für 2009.
Wenn Ihnen der Resturlaub nicht im Januar in Natur gewährt wird, haben Sie einen Anspruch auf Abgeltung. Sie sollten dies Ihrem AG gegenüber klarmachen.