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Arbeitsrecht/Urlaubsanspruch

23. Juli 2025 13:11 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich arbeite im Handwerk habe eine 36 Stunden Woche die ich an 4 Tagen arbeite .
wieviel Urlaub steht mir für diese 36 Stunden an Vier Tagen zu bei einem Urlaubsanspruch in Vollzeit 40 Stunden

23. Juli 2025 | 13:45

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

der Urlaubsanspruch richtet sich in Deutschland grundsätzlich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und nicht nach der Anzahl der geleisteten Wochenstunden. Das bedeutet: Wenn Sie im Handwerk eine 36-Stunden-Woche haben, die Sie auf vier Tage verteilen, ist für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs entscheidend, dass Sie an vier Tagen pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob Sie an diesen Tagen jeweils neun Stunden oder weniger arbeiten.

Wie viel Urlaubstage Sie haben richtet sich zunächst nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.

Das Gesetz hat aber einen Mindesturlaub festgelegt. Dieser berechnet sich wie folgt:

Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Da die meisten Arbeitnehmer jedoch an fünf Tagen pro Woche arbeiten, entspricht das umgerechnet 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche. Für eine 4-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 16 Urlaubstage pro Jahr.

D.h. bei einer 4 Tage Woche müssen Sie mindestens 16 Urlaubstage erhalten.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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