Sehr geehrter Fragesteller,
der Urlaubsanspruch richtet sich in Deutschland grundsätzlich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und nicht nach der Anzahl der geleisteten Wochenstunden. Das bedeutet: Wenn Sie im Handwerk eine 36-Stunden-Woche haben, die Sie auf vier Tage verteilen, ist für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs entscheidend, dass Sie an vier Tagen pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob Sie an diesen Tagen jeweils neun Stunden oder weniger arbeiten.
Wie viel Urlaubstage Sie haben richtet sich zunächst nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.
Das Gesetz hat aber einen Mindesturlaub festgelegt. Dieser berechnet sich wie folgt:
Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Da die meisten Arbeitnehmer jedoch an fünf Tagen pro Woche arbeiten, entspricht das umgerechnet 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche. Für eine 4-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 16 Urlaubstage pro Jahr.
D.h. bei einer 4 Tage Woche müssen Sie mindestens 16 Urlaubstage erhalten.
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Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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23. Juli 2025
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13:45
Antwort
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