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Krankmeldung vor Urlaubsantritt

| 19. Mai 2025 17:42 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn Anwälte,
ich bin aktuell krankgeschrieben und es sieht so aus, dass die Krankmeldung nochmals verlängert werden muss. Nun beginnt Ende nächster Woche allerdings mein Urlaub.

Daher meine Frage: Falls die Krankschreibung direkt vor dem Urlaub endet, kann ich dann nahtlos den Urlaub antreten, ohne dazwischen nochmals für mindestens einen Tag gearbeitet zu haben?

In meinem konkreten Fall würde die Krankschreibung an dem Mittwoch vor Christi Himmelfahrt enden. Der Feiertag am Donnerstag ist ohnehin arbeitsfrei und mein Urlaub würde dann am Freitag beginnen.
Meine Krankschreibung wäre somit quasi genau dann zu Ende, wenn der Urlaub anfängt.

Kann ich dadurch Probleme bekommen?

Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

19. Mai 2025 | 18:23

Antwort

von


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Grundsätzlich können Sie nahtlos in den Urlaub übergehen, wenn Ihre Krankschreibung endet und Ihr Urlaub beginnt, ohne dass Sie dazwischen arbeiten müssen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Sie zwischen einer Krankschreibung und dem Antritt eines Urlaubs mindestens einen Tag arbeiten müssen.



Wichtig ist, dass Ihre Krankschreibung offiziell endet, bevor Ihr Urlaub beginnt. In Ihrem Fall endet die Krankschreibung am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt, und Ihr Urlaub beginnt am Freitag. Da der Donnerstag ein Feiertag ist, besteht hier kein Problem.



Es ist jedoch anzuraten, Ihren Arbeitgeber über den nahtlosen Übergang von der Krankschreibung in den Urlaub zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Solange Ihre Krankschreibung ordnungsgemäß endet und Ihr Urlaub offiziell genehmigt ist, sollten Sie keine Probleme bekommen.



Beachten Sie, dass während der Krankschreibung die Urlaubstage nicht angerechnet werden, wie in § 9 BUrlG beschrieben. Das bedeutet, dass Ihre Urlaubstage nicht verloren gehen, wenn Sie während des Urlaubs krankgeschrieben sind.

Alles Gute!


Ergänzung vom Anwalt 22. Mai 2025 | 11:31

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Google eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Google hätte es für mich den Effekt, dass ich dann dort leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://maps.app.goo.gl/fUjqmFuS8SmsBmSA6

Noch ein Nachtrag:
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Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2025 | 16:34

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