Kündigung vor Arbeitsantritt - gültig?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei der Firma A im Januar 2014 als Maschinenführer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschriben und soll am 1.7.2014 anfangen. Die Kündigungsfrist betrifft während der Probezeit 2 Wochen und es steht nirgendswo ausdrücklich, dass man vorher nicht kündigen darf. Auch gibt es keine Regelung über eine Vertragsstrafe. Ich habe in der zwischenzeit eine bess ...