ich habe eine Nebenabrede zu meinem Arbeitsvertrag für die Dauer eines selbstgewählten Studiums. Mein AG beteiligt sich an den Kosten jeweils hälftig
In der Nebenabrede steht, dass eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes während der Weiterbildung für maximal 2Tage im Kalendermonat erfolgt.
Weiter unten in der Abrede steht, der Arbeitnehmer verpflichtet sich weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass die
Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Teilnahme an der
Weiterbildung nicht negativ beeinträchtigt wird. Nun zu meinen zwei Fragen.
Kann ich die Tage selbst bestimmen im Monat? Habe ich damit eine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz während dieser zwei Tage im Kalendermonat?
an den Tagen der Weiterbildung sind Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung freigestellt.
Das hat dann zur Folge, dass Sie an diesen Tagen keine Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz haben; gleichwohl auch für diese Tage den Entgeltanspruch behalten.
Nach der übermittelten regelung gibt es keine besondere kalendermäßige Einschränkung, sodass Sie die Tage selbst bestimmen können.
ABER: Es darf -mit Ausnahme der Anwesenheitspflicht für diese zwei Tage - nicht die weitergehende Verpflichtung darunter leiden; im gewissen Umfang kann dann der Arbeitgeber die Freistellung an bestimmten Tagen verweigert (z.B. wenn eine spezielles Meeting für einen Tag angesetzt wird, welches auch Ihre Anwesenheit aus betrieblichen Gründen erfordert, werden Sie dann nicht auf die Freistellung an genau diesen Tag bestehen können).