Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Habe ich nun eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Quartals
Nein
2. oder durch meine 10 jährige Betriebszugehörigkeit von 4 Monaten?
Ja, Eine Angleichung bzw. Gleichstellung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist zulässig
3. Zu wann müsste ich denn genau Kündigen, um am 01.01.2020 die neue Arbeitsstelle anzutreten?
Letzter Tag, an dem Ihre Kündigung bei AG eingehen muss ist 31.08.19. Sie kündigen zum 31.12.19.
4.Kann es sein, dass der jetzige Arbeitgeber den Bonus zurückfordern könnte?
Die Rückzahlungsforderung muss einen Grund haben. Ich verstehe Sie so, dass wenn die Kunden die Umsatzziele erreicht haben, steht Ihnen die Bonuszahlung zu. Warum denken Sie, Ihr AG wird die Bonuszahlung zurückfordern? Ist eine Rückzahlung im Arbeitsvertrag vorgesehen, so wie Stichtagsregelung?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen