Erbrecht, Schenkung, Rückübertragungsrecht vererbbar?
vom 30.6.2023
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor, meinen Enkeln jeweils ein größeres Geldgeschenk/Depotanteile zu schenken. Die Enkel sind minderjährig. Das Geldgeschenk soll nach Volljährigkeit verwendet werden können für ein Studium oder den Kauf einer Immobilie. Diese Auflage soll in den Schenkungsvertrag aufgenommen werden. Da ich nicht weiß wie sich die Enkel entwickeln, soll auch ein Rückfo ...