Lebenslanges Wohnrecht im Pflegefall und Unterhaltspflicht Kinder
vom 6.4.2015
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte/r Fachanwalt/in, Folgende Situation beschäftigt mich. Meine Mutter 70 Jahre hat ein eigenes Haus. Mit diesem Haus kann und soll meine Mutter - ihr Erbe-tun was sie möchte. Mein, unser Vater ist vor mehr als 6 Jahren verstorben , seitdem war sie alleine. Im Pflegefall meiner Mutter, sollte dieser hoffentlich nie eintreten,könnte dann ggf. Das Haus vermietet werden oder sollte sie es w ...