Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Hauskauf unverheiratet

| 3. Mai 2024 10:45 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich kaufe mit meinem Freund ein Haus für uns beide. Wir sind gerade dabei zusammen mit dem Notar den Kaufvertrag zu bearbeiten.
Der Immobilienpreis beträgt 350000€.
Unsere Eigenkapital liegt bei 100000€ davon 30% von meinem Freund und 70% von mir. Der Rest wird mit einem Kredit finanziert, das wir zusammen nehmen. Die Immobilie soll uns beiden zur Hälfte gehören und so wird es im Grundbuch eingetragen. Wir wollen auch die restliche Kosten und Kreditraten beide gleichmäßig zahlen.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass ich mich im Fall einer Trennung rechtlich im Kaufvertrag absichern kann, um die Eigenkapitaldifferenz nicht zu verlieren?
Und im extrem Fall wie könnte ich rechtlich vorgehen, falls mein Freund aus einer Seite sich nicht mehr an den Kosten und Kreditraten beteiligen würde und aus der anderen Seite das Haus nicht verlassen würde?

Vielen Dank für die Antwort!

3. Mai 2024 | 11:35

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen möchte ich Ihnen folgende rechtliche Einschätzung geben:

Um Ihr höheres Eigenkapital von 70% (im Vergleich zu 30% Ihres Freundes) abzusichern, gibt es mehrere Möglichkeiten.

1.

Sie lassen sich entsprechend Ihrem Eigenkapitalanteil zu 70% als Eigentümerin im Grundbuch eintragen. Dann entspricht Ihr Eigentumsanteil auch Ihrem finanziellen Beitrag. Im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs stünden Ihnen dann auch 70% des Verkaufserlöses zu.

2.

Wenn Sie beide hälftig als Eigentümer eingetragen werden sollen, können Sie mit Ihrem Freund einen notariellen Vertrag schließen, in dem er sich verpflichtet, Ihnen im Falle einer Trennung oder eines Verkaufs die Differenz des Eigenkapitals auszugleichen. Allerdings besteht hier das Risiko der Zahlungsunfähigkeit Ihres Freundes.

3.

Sie können auch eine Grundschuld in Höhe Ihres Eigenkapitals an 1. Rangstelle im Grundbuch eintragen lassen. Damit wäre Ihr Kapital dinglich abgesichert.

4.

Für den Fall, dass Ihr Freund sich nicht mehr an den Kosten beteiligt, aber auch nicht ausziehen will, haben Sie folgende Möglichkeiten:

- Bei hälftiger Eigentümerstellung im Grundbuch können Sie als Miteigentümerin die Teilungsversteigerung betreiben, um Ihren Anteil zu Geld zu machen. Allerdings ist dies mit Kosten verbunden und erzielt oft nicht den vollen Wert.

- Sinnvoller wäre eine vertragliche Regelung, wonach derjenige, der die Kosten nicht mehr trägt, verpflichtet ist, seinen Anteil an den anderen zu übertragen. Dies müsste notariell vereinbart werden.

- Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen steht Ihnen als (Mit-)Eigentümerin ein Nutzungsrecht zu. Ein dauerhaftes alleiniges Wohnrecht Ihres Ex-Freundes gegen Ihren Willen dürfte rechtlich nicht durchsetzbar sein.


II.

Mein Rat wäre, die Eigentumsverhältnisse entsprechend Ihrer Finanzierungsanteile zu gestalten und ergänzend einen notariellen Partnerschaftsvertrag zu schließen, der die Trennungsfolgen klar regelt.

Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ist hier in jedem Fall empfehlenswert.


III.

Dies ist eine erste rechtliche Einschätzung auf Basis des geschilderten Sachverhalts. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Beurteilung ändern. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. Mai 2024 | 15:45

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank für eine sehr sachliche und ausführliche Antwort!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Mai 2024
5/5,0

Vielen Dank für eine sehr sachliche und ausführliche Antwort!


ANTWORT VON

(2320)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht