Wohngeld - Rückforderung durch das Jobcenter
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Ich habe in meiner Funktion als Betreuer das elterliche Haus renoviert. Von Anbeginn war klar, dass u.a. mein Sohn in das Haus einzieht. Zwischenzeitlich wurde er dann arbeitslos. Wir beantragten AL2 + Wohngeld. AL2 war der Mindestsatz EUR 378,- - Wohngeld EUR 395,-. Weitere Einnahmen hatte er nicht. Die 1. Wohngeldzahlung durch das Jobcenter erhielt er 4 Monate nach der 1. fälligen Mietzahlu ...