Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Darstellung haben die Großeltern die Miete nicht übernommen. Dazu ist ja der genannte Vertrag geschlossen worden.
Es dürfte sich nach Ihrer Schilderung um ein Darlehen handeln. Dieses Darlehen mit der Rückzahlungsverpflichtung des Enkels sollte dem Amt mitgeteilt werden.
Sie sollten demgemäß Widerspruch einlegen.
Es muss dann deutlich gemacht werden, dass die Großeltern dem Enkel gerade keine Zuwendung machen wollten und deswegen auch der Darlehensvertrag geschlossen worden ist.
Das kann man auch damit begründen, dass bis zur Zahlung des Wohngeldes dieses Geld zur Verfügung gestellt worden ist. Wichtig ist aber immer deutlich zu machen, dass seitens der Großeltern keine Verpflichtungung gegenüber dem Enkel oder Jobcenter eingegangen werden sollte; deswegen auch die Rückzahlungsvereinbarung
Eine wenig nachvollziehbare Rückabwicklung der Zahlungen mit dem Vermieter würde ich nicht vornehmen. Das lässt unter Umständen den Eindruck erwecken, dass hier "gemauschelt" werde soll. Diesem Verdacht sollte man sich nicht aussetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 02.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Folgende Frage habe ich noch:
Die Rückzahlung des Darlehens war nach Beendigung der Arbeitslosigkeit vorgesehen. Zwischenzeitlich hat er ein Master-Studium aufgenommen - Antrag auf Bafög wurde gestellt - das Jobcenter leistet also sowieso keine weiteren Zahlungen mehr. Wie soll er die Rückzahlung glaubhaft machen - das gezahlte Wohngeld in einer Summe an die Grosseltern begleichen - oder aber die Rückzahlung wie ursprünglich geplant nach Beendigung seiner Arbeitslosigkeit / Studium in verträglichen Raten - also in 2 Jahren - zu starten und das dann auch im Widerspruch entsprecehnd zu formulieren? (Da ja EUR 382,- zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen, befindet sich natürlich nahezu kein Geld mehr auf seinem Konto).
Sehr geehrte Ratsuchende,
die notwendige Formulierung das wird sich aus dem Darlehensvertrag ergeben.
Danach war ja die Rückzahlung nach dem Ende der Arbeitslosigkeit geplant. Ungeachtet dessen dürften die Wohngeldzahlungen im Dezember 2013 ohnehin auch nicht mehr verhanden sein.
Wenn die Rückzahlung ursprünglich nach der Arbeitslosigkeit geplant war, sollten wenn möglich schon einmal Teilzahlung erfolgen.
Sollten tatsächlich Zahlungen erfolgt sein, müssten diese nachgewiesen werden müssen.
Ist es derzeit aber wegen der Aufnahme des Studiums auch nicht möglich, Zahlungen vorzunehmen, müsste der Vertrag wohl abgeändert werden; auf Rückzahlung nach dem Studium. Das ist dann so darzustellen.
Sie sollten sich im Widerspruch grundsätzlich auf den Darlehensvertrag konzentrieren, und zwar daruf, dass die Zahlungen der Großeltern eben nicht ohne Rückzahlungsvereinbarung erfolgten, sondern auf Grund der vertraglichen Vereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle