Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wer Wohngeld erhält, hat gegenüber dem Leistungsträger Mitteilungspflichten. Dazu gehört auch jede Änderung von Einkommen. Wenn Sie also vom Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss erhalten haben, ist das selbstverständlich als Einkommen mit anzugeben. Sie hätten dies bei Antragsstellung von Wohngeld mitteilen müssen.
Ist durch die Nichtangabe des Zuschusses ein höheres Wohngeld an Sie bezahlt worden, müssen Sie tatsächlich den zuviel gezahlten Teil zurückzahlen.
Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen