Anrechenbares Einkommen Eltern Bafög / Unterhaltspflicht i.V.m. Wohngeld
23.02.2010 17:15
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Zusammen mit meiner Ehefrau (wir sind beide Studenten) habe ich Antrag auf Wohngeld gestellt. Sie ist elternabhängig Bafög berechtigt, ich jedoch nicht.
Der Antrag wurde vom Wohnamt abgelehnt, mit dem Hinweis dass meine Ehefrau Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Eltern nicht geltend gemacht hat und es wurden fiktive Einnahmen auf die Einnahmen meiner Ehefrau draufgeschlagen.
Nach Rücksprache mit dem Wohnamt wurde mir dies vom Berater wie folgt erklärt:
Der Bafög-Bescheid meiner Ehefrau sagt aus, dass sie einen Gesamtbedarf von 584,00 Euro (Grundbedarf 512,00 Euro + Mietzuschlag 72,00 Euro) hat. Dies wird ihr auch von Ihren Eltern bezahlt.
Bei der Berechnung der Einkommen Ihrer Eltern auf dem Bafög-Bescheid kommt am Ende ein „anrechenbares Einkommen“ von 1.129,32 Euro raus. Der Differenzbetrag von den 1.129,32Euro zu den 584,00 Euro wurde vom Einkommen nun als fiktives Einkommen meiner Ehefrau angerechnet. Der Berater vom Wohnamt behauptet, die Eltern müssten ihr das „anrechenbare Einkommen“ 1.129,32 Euro als Unterhalt bezahlen, nicht den eigentlichen „Gesamtbedarf“ von 584,00 Euro.
Liegt das Wohnamt mit Ihrer Behauptung richtig? Sehr sicher schien mir der Berater nicht zu sein.
Mit besten Grüßen
Florian Bauer
Trifft nicht Ihr Problem?
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