Honorartätigkeit in der Elternzeit
vom 1.10.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe hier bereits eine Frage bezüglich der Honorartätigkeit gestellt und möchte sie ergänzen und präzisieren. Die Sachlage: ich befinde mich im 5. Monat der Elternzeit und beziehe Basis Elterngeld. Kurz vor der Schwangerschaft habe ich meinen Job verloren (mir wurde gekündigt) und habe dann ALG 1 bezogen und danach Mutterschaftsgeld. Vor der Muttersch ...