Nachlass-Verwaltung
vom 23.12.2004
10 €
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Nachlass-Verwaltung wurde auf Gläubiger-Antrag vom Gericht angeordnet. Der Nachlass ist zahlungsunfähig, Kann / Muss der Nachlass-Verwalter unter diesen Voraussetzungen eine Immobilie des Nachlasses auch ohne Zustimmung der Erben veräussern ? Benötigt er hierzu ggfs. einen Beschluss des Gerichtes. Kann gegen einen diesbezüglichen Beschluss Beschwerde / Klage der Erben eingereicht werden ? D ...