Rückzahlungspflicht Unterhaltsvorschuss bei falschen Angaben
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Kindesmutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt und gewährt bekommen. Bei dem Antrag hat sie den Vater, trotz Kenntnis, als unbekannt angegeben, da er sie aus persönlichen Gründen darum gebeten hat. Der Vater hat in der Folge weder Unterhalt gezahlt, noch war und ist er dazu in der Lage. Die ganze Sache ist herausgekommen. Das Jugendamt fordert nun alle Zahlungen von der Mutter zurück. Mus ...