Sehr geeehrte Ratsuchende,
für Ihr leibliches Kind haben Sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei ungeklärter Vaterschaft. Das ist bei der anonymen Samenspende der Fall.
Sie sind aber verpflichtet, diesen Sachverhalt umfassend mitzuteilen um deutlich zu machen, dass es Ihnen unmöglich ist, den Vater zu bezeichen. Nur in diesem Fall erhalten Sie Unterhaltsvorschuss.
Für das Pflegekind erhalten Sie keinen Unterhaltsvorschuss. Hingegen stehen Ihnen vom Jugendamt Aufwendungsersatzleistungen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Meinen Sie mit Aufwandsersatzleistungen Pflegegeld? Mein Antrag auf Pflegegeld wurde nämlich vom Jugendamt abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um eine Adoptionspflege handeln würde.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Ratsuchende,
bei einer Adoptionspflege besteht in der Tat kein Anspruch auf Pflegegeld. Nach den Anspruchsvoraussetzungen auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, da es "noch" nicht Ihr Kind ist.
Sie sollten dennoch einen Antrag stellen und zwar mit der Begründung, dass die Adoptionspflege einen "nur vorübergehender" Zustand darstellt, der letztendlich dazu führt, dass dieses Kind einmal Ihr Kind sein wird. Manche Jugendämter sind in dieser Hinsicht großzüg, andere hingegen verweisen auf die Anspruchsvoraussetzungen, die hier in der Tat nicht gegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle