Sehr geehrte Ratsuchende,
die Schulden des Kindesvaters aus Kindesunterhaltsrückständen gehen denen gegenüber dem Land wegen geleisteter Unterhaltsvorschüsse in jedem Fall vor. Im Mangelfall hat der Kindesvater zunächst für den Lebensunterhalt des Kindes zu sorgen, andere Gläubiger müssen demgegenüber zurücktreten.
Das Jugendamt darf daher kein geld einbehalten.
Beachten Sie auch folgendes:
Soweit der derzeit gültige Unterhaltstitel nur eine Verpflichtung in Höhe von 170 € vorsieht, ist das falsch. Seit dem 01.07.2005 stehen einem 6jährigen mindestens monatlich 247 € zu. Außerdem sollte der Kindesvater aufgefordert werden, zukünftig den Kindesunterhalt direkt auf Ihr Konto einzuzahlen.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt