Zahlung von Kindesunterhalt nicht möglich wegen geringen Einkommen, oder?
vom 17.10.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Tochter ist jetzt 14 und lebt seit einem Jahr bei ihrem Vater. Davor lebte sie immer bei mir, er hat nie nach ihr gefragt und wegen Hartz 4 nie Unterhalt gezahlt. Ich habe nur 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen vom Jugendamt was auch nur ein Teil des mir zustehenden Unterhalts war. 3 Jahre habe ich ihm praktisch ganz geschenkt da ich alleine klar gekommen bin bevor ich diesen Unterhaltsvor ...