Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die 1060 berechnen sich aus 960 Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige. Wenn Sie nur Halbzeit arbeiten, sind Sie Halbzeit erwerbslos. 960 / 2 = 480.
1160 Euro für Vollerwerbstätige / 2 = 580 für Halberwerbstätig. 480 + 580 = 1060.
Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt 533 Euro. Das Kindergeld von 219 Euro wird zur Hälfte angerechnet. Dies macht 423,50 Euro, die Sie eigentlich bezahlen müssten. Bei nur 320 Euro liegt ein Mangelfall vor. Das bedeutet, dass Sie eine erhöhte Erwerbsobliegenheit haben. So müssen Sie Ihre berufsbedingten Aufwendungen auf das unvermeidliche reduzieren. Sie müssen also nicht nur nachweisen, dass Sie 640,20 Euro für die Fahrten ausgeben, sondern auch, dass dies unvermeidlich ist, Sie also nicht die Möglichkeit haben, den Weg mit Bus oder Bahn günstiger vorzunehmen.
Zudem kann Ihnen ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn Sie an der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit schuld sind oder sich nicht ausreichend bemühen, wieder eine Vollzeitbeschäftigung oder eine 2. Halbzeitbeschäftigung für die Hälfte der Arbeitszeit zu finden, die derzeit ungenutzt bleibt. Diese erhöhte Erwerbsobliegenheit leitet die Rechtsprechung aus § 1603 Absatz 2 BGB ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Antwort. Durch eigene Arbeit darf ja keine Bedürftigkeit entstehen. Von den 78,40 € (5%) sind meine monatlichen Gesamtkosten von 210 € für den Weg zur Arbeit und zurück nicht annähernd gedeckt.
Gehe ich richtig davon aus, dass diese Fahrtkosten mindestens vom Nettoeinkommen abgezogen werden müssen? (Generell sind 1160, bzw 1060, welche Wohnkosten von 430€ warm implizieren, Grade in der aktuellen Lage, völlig unrealistisch).
Desweiteren hat mir das JA mitgeteilt, dass für die Herabsetzung meines Unterhaltstitel (450,5€ von meiner vorherigen Vollbeschäftigung) die Zustimmung der Kindesmutter notwendig wäre. Stimmt dies?
Im Voraus schon einmal vielen Dank.
Zitat:Gehe ich richtig davon aus, dass diese Fahrtkosten mindestens vom Nettoeinkommen abgezogen werden müssen?
Nur wenn Sie nachweisen, dass sie nicht billiger zur Arbeit kommen. Ab Januar wird voraussichtlich das 49 Euro Ticket kommen. Da müssen Sie beweisen, dass Sie dies nicht nutzen können. Einfach Auto fahren und das Kind muss dies durch Unterhaltsverzicht bezahlen, obwohl Bus oder Bahn genutzt werden können, geht nicht.
Zitat:Desweiteren hat mir das JA mitgeteilt, dass für die Herabsetzung meines Unterhaltstitel (450,5€ von meiner vorherigen Vollbeschäftigung) die Zustimmung der Kindesmutter notwendig wäre. Stimmt dies?
Wie bereits mitgeteilt, kann Ihnen ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wenn Sie nur halbtags arbeiten, obwohl Sie in Vollzeit arbeiten können. Eine Herabsetzung des Unterhalts kann es tatsächlich nur geben, wenn die Mutter auf die Anrechnung eines fiktiven Einkommens verzichtet oder Sie nachweisen, dass Sie nicht Vollzeit arbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen