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Unterhaltsberechnung für 2 Einkommensfälle

28. September 2023 11:41 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


13:35

Unterhaltsberechnung für meinen Sohn 6 Jahre alt für 2 Einkommensfälle:

Zusammenfassung der Informationen für den Anwalt:

Sie sind verheiratet und haben derzeit ein gemeinsames Kind, das 1 Jahr und 11 Monate alt ist, und erwarten im Februar ein zweites Kind.

Ihr erstes Kind mit der Ehefra geht in die Kita, wofür monatliche Kosten von 300 € anfallen.

Ihre Frau plant, sich nach der Geburt des zweiten Kindes für ca. drei Jahre um die Kinder zu kümmern und während des ersten Jahres Elterngeld zu erhalten.

In Ihrem Haushalt leben auch zwei Stiefkinder aus der vorherigen Ehe Ihrer Frau, die zu 50% bei Ihnen leben. Sie unterstützen und unterhalten diese Kinder, da Ihre Frau derzeit nicht arbeitet und in den nächsten 3,5 Jahren voraussichtlich nicht arbeiten wird.

Sie besitzen ein Haus mit einer Einliegerwohnung, zahlen einen monatlichen Kredit von 1.100 € ab und erzielen Mieteinnahmen von netto 358 € (vor Steuern), die je zur Hälfte mit der Frau geteilt werden.

Sie haben zusätzliche monatliche Nettoeinnahmen von 705 € (vor Steuern).

Sie befinden sich derzeit in einer Ausbildung für ein duales Studium mit einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 885 €, und Ihr Gesamtnettoeinkommen beträgt ca. 1.646 €, einschließlich der Mieteinnahmen(50%b von358€ und 705€ nach steuern).

Hierauf beziet sich die Fragestellung: Sie zahlen Unterhalt für einen sechsjährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt und in die 1. Klasse geht. (250km von mir entfernt)

Ihre Fragen an den Anwalt sind:
Es geht ausschließlich um den Unterhalt für den 6 Jährigen Sohn

Wie hoch wird der Unterhalt sein, den Sie nach der Geburt Ihres dritten Kindes im Februar zahlen müssen?

Wie viel Unterhalt müssen Sie zahlen, wenn Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung ein Gesamtnettoeinkommen von 3.166,45 € haben und Ihre beiden Kinder in den Kindergarten gehen, wofür Gesamtkosten von 550 € anfallen?

28. September 2023 | 12:15

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Berechnung des Unterhalts für Ihren sechsjährigen Sohn hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen müssen, und der Kosten für die Kinderbetreuung.

1. Unterhaltsberechnung bei einem Nettoeinkommen von 1.646 €:

Nach der Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts dient, liegt Ihr monatlicher Unterhaltsbeitrag für Ihr sechsjähriges Kind in der Einkommensgruppe bis 1.900 € bei 377 €.

Da Sie jedoch noch zwei weitere Kinder haben, für die Sie sorgepflichtig sind, reduziert sich der Unterhaltsbetrag aufgrund des sogenannten "Mangelfalls". In diesem Fall wird der Unterhalt anteilig für alle Kinder berechnet.

2. Unterhaltsberechnung bei einem Nettoeinkommen von 3.166,45 €:

In diesem Fall liegt der Unterhaltsbeitrag für Ihr sechsjähriges Kind laut Düsseldorfer Tabelle bei 478 €.

Auch hier müssen jedoch die Unterhaltsansprüche Ihrer anderen Kinder berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnungen nur Richtwerte sind und die tatsächlichen Unterhaltszahlungen von verschiedenen Faktoren abhängen können, einschließlich eventueller Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen oder die Kosten für die Kinderbetreuung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 28. September 2023 | 13:30

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schwerin,
vielen Dank für Ihre Antwort und die Berechnungen des Kindesunterhalts.
Der Unterhalt der düsseldorfer Tabelle ist mir geläufig, mich intersiert, wie Sich der Unterhalt auf Grund meiner Situation ändert.
Ich hätte gerne eine genauere Aufschlüsselung bezüglich des "Mangelfalls" für beide Szenarien. Könnten Sie mir bitte erläutern, wie der Unterhalt anteilig für meine drei Kinder berechnet wurde und wie sich die reduzierten Beträge durch den MAngelfall ergeben haben?

Des Weiteren würde ich gerne verstehen, wie mein Einkommen von 1.646 € in die Einkommensgruppe bis 1.900 € fällt, da dies in Ihrer Berechnung berücksichtigt wurde. Könnten Sie kurz erklären, wie diese Zuordnung funktioniert?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2023 | 13:35

Ich hätte gerne eine genauere Aufschlüsselung bezüglich des "Mangelfalls" für beide Szenarien. Könnten Sie mir bitte erläutern, wie der Unterhalt anteilig für meine drei Kinder berechnet wurde und wie sich die reduzierten Beträge durch den MAngelfall ergeben haben?

Das geht so pauschal im Rahmen der Onlineberatung nicht.

Der Bedarf des Kindes wird nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist sein Bruttoeinkommen abzüglich der gesetzlichen Abzüge, wie z. B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Pflichtbeiträge zur privaten Krankenversicherung.
Wenn der Bedarf des Kindes höher ist als das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen, liegt ein Mangelfall vor. In diesem Fall wird der Unterhalt für die Kinder nach der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten verteilt.



Des Weiteren würde ich gerne verstehen, wie mein Einkommen von 1.646 € in die Einkommensgruppe bis 1.900 € fällt, da dies in Ihrer Berechnung berücksichtigt wurde. Könnten Sie kurz erklären, wie diese Zuordnung funktioniert?

1646 Euro liegt doch naturgemäß auch in einem Bereich von 0 bis 1.900 Euro. Da dies die unterste Stufe ist, also 100 %, also der Mindestunterhalt, wird es dort berechnet.

ANTWORT VON

(1230)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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