Unterhalt bei 50/50 Regelung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Sehr geehrter Anwalt, nach der Trennung haben wir uns für unser Kind auf eine 50/50 Regelung einigen können. Mein Freund zahlte mir Unterhalt und ich erhielt das volle Kindergeld. Im Großen und Ganzen ist alles gut geregelt, nur empfinde ich es nun als ungerecht, dass ich keinen Kindesunterhalt erhalte. Denn: Nach seiner Heirat und Geburt seines 2. Kindes stellte er die Zahlung ein mit der ...