Als Zeuging vor Gericht - Hartz 4 angeben?
vom 14.4.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, demnächst bin ich als Zeugin vor Gericht geladen. Zur Zeit bin ich Hartz 4 Empfängerin und krank geschrieben. Habe aber nach vollständiger Genesung, Aussichten auf eine berufliche Chance / Neuanfang. Da ich skeptisch um meine berufliche Zukunft bzw. Aussicht einen neuen Job bin, wenn ich als Zeugin vor Gericht die Angabe mache, dass ich Hartz 4 Empfängerin bin, ...