Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitslosengeld 1 zu Unrecht erhalten

24. Februar 2015 16:22 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Guten Tag,

ich habe eine Anfrage bezueglich Arbeitslosengeld 1.
Ich habe ueber einen Zeitraum von einem halben Jahr Arbeitslosengeld 1 erhalten. Insgesamt Brutto (inclusive Krankenkasse und Rentenversicherung) ca. 30.000, der Tagessatz war ca. 60 Euro. Ich habe Leistungen von Juli 2014 bis Ende Januar 2015 bezogen.
Es wurde vereinbart mit dem Arbeitsamt, dass ich im Ausland zusaetzlich taetig sein kann. Egal wie oft oder wie lange. Ich sollte das Arbeitsamt nur vorher informieren.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Jobangebote habe ich dies leider die ersten paar Male verpasst. Und danach hatte ich ehrlich gesagt grosse Bedenken wie ich dies am geschicktesten Loese und wollte mich vorher mit einem Anwalt besprechen. Aufgrund meherer Verpflichtungen und gesundheitlicher Probleme habe ich dies leider bis heute verschleppt. Habe jedoch nie mit Vorsatz gehandelt, sondern es schlicht und ergreifend einfach verschwitzt.
Durchschnittlich habe ich schaetzungsweise 5-7 Tage monatlich im Ausland gearbeitet. Dort habe ich auch die vollen Sozialabgaben gezahlt.
Ich habe im Februar diesen Jahres wieder eine feste Taetigkeit aufgenommen und dies der Arbeitsagentur dies rechtzeitig mittgeilt. Daher erhalte ich seit Aufnahme meiner neuen Taetigkeit auch keine Leistungen mehr.
Mein monatliches Einkommen betraegt ca zwischen 2800 und 4000 Euro (ich lebe aber in einer der teuersten Staedte der Welt-dementsprechend ist das Einkommen nicht mit Deutschland vergleichbar).
Ich wuerde gerne die Angelegenheit klaeren und die zu unrecht erhaltenen Leistungen zurueckzahlen.
Ich habe der Agentur fuer Arbeit bisher noch keine Mitteilung disbezueglich gegeben.
Daher folgende Fragen:
Gaebe es die Moeglichkeit die zu unrecht erhaltenen Betraege einfach zurueckzuzahlen ohne Konsequenzen?
Oder wuerde die Angelegenheit ein Strafverfahren nach sich ziehen?
Bzw ein Gerichtsverfahren?
Muesste ich mit anwaltlich vertreten lassen?
Wuerde ich mit einem Bussgeld rechnen muessen?
Wenn ja in welcher Hoehe?
Gaebe es einen Eintrag ins Fuehrungszeugnis?
Mit freundlichen Gruessen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Gaebe es die Moeglichkeit die zu unrecht erhaltenen Betraege einfach zurueckzuzahlen ohne Konsequenzen?

Schwierig zu sagen. Wenn Sie selbst auf die Arbeitsagentur zugehen, dann wäre das im Endergebnis positiv.

Allerdings sind Sie bei der Beantragung auf Ihre Mitwirkungspflicht hingewiesen worden.

Ihr Verhalten wäre dann zumindest fahrlässig.

2. wuerde die Angelegenheit ein Strafverfahren nach sich ziehen?
Bzw ein Gerichtsverfahren?

Das hängt vom Sachbearbeiter bei der Behörde ab und Ihrem Verhalten.

Manchmal bleibt es bei einem Bußgeldverfahren.

3. Muesste ich mit anwaltlich vertreten lassen?

Nein, es besteht kein Anwaltszwang. Bei der Größenordnung scheint das aber sinnvoll.

4. Wuerde ich mit einem Bussgeld rechnen muessen?

Davon ist auszugehen, da Sie gegen Meldepflichten nach § 60 SGB I Verstoßen haben, was gem. § 404 Abs.2 Nr. 26 und 27 einen Bußgeldtatbestand eröffnet, der mit einer Buße bis zu 5.000 € belegt ist.

Das hängt von dem Schaden ab, der mit 30.000 € recht hoch ist und damit auch ein Bußgeld am oberen Rahmen zu erwarten ist.

5. Gaebe es einen Eintrag ins Fuehrungszeugnis?

So lange es nicht als Straftat verurteilt wird, wird es keinen Eintrag geben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2015 | 18:29

Danke erstmal fuer Ihre Antwort.

Wie wahrscheinlich waere es, dass es als Straftat verurteilt wuerde?
Hiesse das im schlechtesten Fall, dass ich mit einer Busse von 5000 Euro plus die Zahlung der zu unrecht erhaltenen Leistungen and den Tagen, an denen ich gearbeitet hatte rechnen muesste?
Koennte es sein, dass ich mit einer Busse plus der Rueckzahlung gesamte Leistung ueber die 6 Monate des Arbeitsamtes rechnen muesste?
Bezueglich des Straf-/bzw. Gerichtsverfahren sagten Sie, hinge es von dem Mitarbeiter bzw. meinem Verhalten ab? Was meinen Sie genau damit?
Sie sagten ausserdem, waere dies im Endergebnis positiv, wuerde ich auf das Arbeitsamt zugehen...was meinten Sie auch genau damit?
Mir wurde von mehreren Seiten greaten, die Sache auf sich beruhen zu lassen, da der Ausgang schwierig einzuschaetzen sei.
Wie sehen Sie das?
Wuerden Sie mir insgesamt dazu raten, die Sache aufzuklaeren?
Wenn ja. Sollte ich erst einen Termin mit einem Anwalt machen bevor ich zur Agentur fuer Arbeit gehe oder erstmal mit denen sprechen und sehen, was die sagen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Februar 2015 | 19:03

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfragen beantworte ich gerne wie folgt:

1. Hiesse das im schlechtesten Fall, dass ich mit einer Busse von 5000 Euro plus die Zahlung der zu unrecht erhaltenen Leistungen and den Tagen, an denen ich gearbeitet hatte rechnen muesste?

Ja, das heißt es leider.

2. Koennte es sein, dass ich mit einer Busse plus der Rueckzahlung gesamte Leistung ueber die 6 Monate des Arbeitsamtes rechnen muesste?

Nein, man wird prüfen müssen, wann Ihnen das Geld entsprechend zugeflossen ist, sprich, welche Monate zu Unrecht bezogen wurden. Zudem haben Sie anrechnungsfreie Beträge, die berücksichtigt werden müssen.

3. Bezueglich des Straf-/bzw. Gerichtsverfahren sagten Sie, hinge es von dem Mitarbeiter bzw. meinem Verhalten ab? Was meinen Sie genau damit?

Das hängt zum einen davon ab, ob Sie sich selbst bei der Behörde melden, was positiv wäre und wie der Sachbearbeiter persönlich dazu steht.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass es Verfahren gab, in denen nur eine Bußgeld ausgesprochen wurde und andere Verfahren, die gleich an die Staatsanwaltschaft wegen Sozialleistungsbetruges abgegeben worden sind.

4. Sie sagten ausserdem, waere dies im Endergebnis positiv, wuerde ich auf das Arbeitsamt zugehen...was meinten Sie auch genau damit?

Das wirkt sich auf das Ergebnis eines Bußgeldes/Strafe mildernd aus, wenn man dazu beiträgt, den Sachverhalt auf zu klären und den Schaden beseitigt.

Ebenso, ob Sie die zu Unrecht bezogenen Leistungen zügig, am besten in einer Summe zurück zahlen (wenn möglich).

5.Mir wurde von mehreren Seiten greaten, die Sache auf sich beruhen zu lassen, da der Ausgang schwierig einzuschaetzen sei.
Wie sehen Sie das?

Man kann Glück haben und Sie schaffen es über die Verjährungsgrenze.

Der Steuerzahler, aus dessen Steuergeldern 30.000 € zu Unrecht gezahlt wurden, mag das etwas kritischer sehen.

In der Tat ist der Ausgang dahin gehend schwierig ein zu schätzen, ob es bei einem Bußgeld bleibt oder doch eine Straftat daraus wird, bei der man auch (je nach Bundesland) mit der Staatsanwaltschaft mit entsprechend kooperativer Verhandlung auch ein für den Mandanten zufrieden stellendes Ergebnis erreichen kann.

6. Wuerden Sie mir insgesamt dazu raten, die Sache aufzuklaeren?

Letztlich müssen Sie entscheiden, ob Sie diese Angelegenheit mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.

Ich würde schwer dazu anraten, die Sache aus der Welt zu schaffen.

7. Wenn ja. Sollte ich erst einen Termin mit einem Anwalt machen bevor ich zur Agentur fuer Arbeit gehe oder erstmal mit denen sprechen und sehen, was die sagen?

Wenn Sie sich selbst gut artikulieren können und gute Nerven haben, können Sie auch selbst mit der Behörde verhandeln.

Ein Anwalt kostet Geld und Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie dieses Geld investieren wollen.

Diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen.

Sinnvoll kann das durchaus sein, da die Behörden oft doch sehr forsch gegenüber den Menschen auftreten und hierzu gehört auch die BA.

Sobald sich ein Anwalt meldet, sind die da schon etwas kommoder.

Sollten Sie sich entschließen, einen Anwalt konsultieren zu wollen, können Sie sich gerne an mich wenden, denn als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich die entsprechende Erfahrung im Umgang mit der Bundesarbeitsagentur.

Ebenso bearbeite ich Mandante (auch im Sozialrecht) Bundesweit.

Ich hoffe, Ihre Nachfragen damit verständlich beantwortet haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER