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Miete ALG2

9. April 2015 22:42 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

bin amm 19.12.14 arbeitslos geworden u. habe ALG 1 beantragt . Im Januar war ich 2 wochen beschäftigt Zeitarbeitsfirma NL. Auf Anraten des Arbeitsamtes habe ich am 09.02.15 ALG. beantragt da noch Papiere aus NL fehlten. Habe am 3.01.15 eien Wohnung mit 59 @m u. eienr Warmmiete von 550 € bezogen. Vorher habe ich 69qm gehabt und 750 € bezahlt. Das jobcenter hat von Antragstellung bis End März die kosten uebernommen.Für die neue Wohnung mzahlen sie nur 357€ weil sie zu teuer ist .Habe Mietvertrag aber 3.01.15 abgeschl. vor Antrag ALG 2

10. April 2015 | 09:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten unbedingt die Rechtsmittelfristen beachten und auch den notwendigen Widerspruch einlegen.

Die Kosten einer angemessenen Wohnung gehören zum Anspruch auf ALG2.

Für die Frage der Angemessenheit sind die örtlichen Gegebenheiten entscheidend. So sind z.B. Mieten in München deutlich höher wie vielleicht am Rande des Ruhrgebiets.

Bei der Größe werden zwar Regelwerte herangezogen (45 qm sind für eine, 60 qm für zwei Personen angemessen), aber auch da sind die örtlichen Gegebenheiten entscheidend.

Hier hatten Sie die Wohnung aber bereits angemietet.

Dann muss die Miete eigentlich übernommen werden und Ihnen könnte höchstens ein weiterer Umzug in eine kleinere, billigere Wohnung (wenn vorhanden) zur Auflage gemacht werden.

In der Übergangszeit wären die Mietkosten aber nach Ihrer Schilderung zu tragen.

Daher werden Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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