Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich ggf. berufen vor Ort?
Sie können sich auf keine Rechtsgrundlage berufen, können aber dem Träger mitteilen, dass er keine Rechtsgrundlage hat, eine Unterschrift von Ihnen zu verlangen.
2. Der MT hat aus meiner Sicht einen Vertrag mit der Arbeitsagentur. Wenn ich es unterschreibe, dann gehe ich ja auch zivilrechtlich einen Vertrag mit dem MT ein, sprich ein klassisches Dreiecks-Rechtsverhältnis, was im Endeffekt schwierig sein kann mit negativen Folgen für mich. Korrekt?
Korrekt!
3. Angenommen der MT verweist mich, da ich keine Unterschrift geleistet habe. Muss ich mit Sanktionen seitens der Agentur für Arbeit rechnen und wie gehe ich ggf. rechtlich dagegen vor?
Nein, Sie müssen keine Sanktion fürchten, so lange Sie Ihre Verpflichtung aus der EGV erfüllen.
Dazu gehört nicht der Vertragsschluss mit dem MT, der sein Geld ohnehin vom JC erhält.
Sollte es, was ich für unwahrscheinlich halte, zu einer Sanktion kommen, haben Sie das Recht zum Widerspruch und zur Klage.
Alles gerichtskostenfrei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank. Bin ich demnach verpflichtet irgend eine Art von Unterlagen beim MT zu unterschreiben, sei es die Hausordnung, meine persönlichen Daten inkl. Schulbildung etc? Da der MT sich darauf beruft, dass wenn er keine Daten von mir erhält, die Teilnahme sinnlos ist. Wie lange benötigen die Sozialgerichte aktuell im Umgang mit einer solchen Klage?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Auch hierfür gibt es wieder keine Rechtsgrundlage.
Allerdings dürften Sie nach Treu und Glauben auch im Bezug auf die Eingliederungsvereinbarung und deren Durchführung dazu verpflichtet sein, mit zu wirken.
Das bedeutet mindestens, dass Sie in dem Kurs anwesend sind.
Weiter wären Sie dann dazu verpflichtet, an solchen Maßnahmen mit zu wirken, die der Durchführung dienen.
Die Daten erhalten im Regel die MTs von den Leistungsträgern, da die Basisdaten auf den Bildungsgutscheinen vermerkt sind.
Auch wenn Sie die Hausordnung nicht unterschreiben, gilt sie für Sie, da Sie sich in den räumlichen Bereich des MT begeben und diese Hausordnung zumindest aus Sozialadäquanz akzeptieren.
Sozialgerichte werden sich mit dieser Angelegenheit nur dann beschäftigen, wenn der MT Sie aus der Maßnahme entlässt und Sie deswegen eine Sanktion verhängt bekommen.
Dann würde man das "Fehlverhalten" prüfen.
Dafür benötigen die Gericht 2 - 3 Jahre, da viele Hartz 4 Bezieher die Gerichte mit Eilverfahren und Hauptsachverfahren auf Jahre hinaus verstopft haben, so dass Menschen, die auf Heil- und Hilfsmittelversorgung, auf eine Erhöhung ihrer Pflegestufe warten oder wegen schwerer Krankheiten eine Rente erkämpfen und dergleichen mehr, ebenso lange warten müssen.
Hochbegeistert wird man bei Gericht aber nicht sein, wenn eine solche Klage aufläuft.
Sie müssen daher für sich selbst entscheiden, ob Sie diesen Weg für sinnvoll erachten und gehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau
Rechtsanwalt
Mit freundlichen