2.2.2016
von RA Marcus Schröter
Guten Tag, ich habe für einen gewerblichen Vermieter Handwerksarbeiten erbracht, die in einigen Bereichen mangelhaft waren. Der Kunde hält derzeit einen guten Teil der Rechnung zurück. Denkbar wäre hier ein Vergleich. Der Vermieter zahlt mir keine offenen Posten, soll aber im Gegenzug fü ...
Werkvertrag