von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Ich habe leichtsinnigerweise eine verbindliche Bestellung in einem Autohaus unterschrieben, weil ich der Meinung war, das sei kein Kaufvertrag, der ja auch vom Verkäufer unterschrieben sein muss. Ich habe die Bestellung noch nicht einmal durchgelesen und auch den Ausführungen des Verkäufers vertraut ...