Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sie liegen völlig richtig. Ihr Auftraggeber ist X, demzufolge müssen Sie der Firma X auch die Rechnung ausstellen. Im Übrigen haben Sie Ihre Leistung auch gegenüber der Firma X erbracht. Es war richtig, gegenüber X abzurechnen. Es wäre rechtswidrig, wenn Sie Ihre Rechnung dem Planer P ausstellen, er steht zu Ihnen weder in einem Auftrags- noch in einem Leistungsverhältnis.
Selbstverständlich bleibt es X unbenommen, den P in Anspruch zu nehmen. X könnte im Rahmen einer diesbezüglichen Klage Ihre an X ausgestellte Rechnung vorlegen und ggf. Schadensersatz von P verlangen.
Ich rate aber dringend davon ab, die Rechnung nun an P auszustellen.
Sie liegen völlig richtig.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
22.02.2019 | 01:09
Noch ein Detail. Es gab ein Meeting der Ausführenden Parteien A, die die Anlage erstellt hatten. Dabei war der Planer P nicht beim Meeting dabei. Im Meeting fragte der Chef der Firma X, ob es OK sei, wenn meine Firma sich um die Problemlösung kümmert. Das sagten die anwesenden JA. Über Kosten und Auftrag wurde aber nicht gesprochen. kann man aus einem solchen Meeting und aus einer solchen Frage grundsätzlich einen Auftrag ableiten, den die Ausführenden gegeben hätten, weil sie selber den Fehler nicht fanden? Nun, es gab keinen Kostenvoranschlag meinerseits und keine Auftragsbestätigung meinerseits. Auch kein Bestätigungsschreiben. Und selbst wenn die Ausführenden den Auftrag gegeben hätten, gilt dies evtl auch für den Planer, der bei diesem Meeting gar nicht dabei war?
Danke nochmals, aber diese einzige Lücke könnte es noch geben.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25.02.2019 | 08:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Das Meeting ändert nichts an der Rechtslage. Zum einen fragte ja sogar der Chef der Firma X, ob Sie sich um die Problemlösung kümmern. Dies belegt ja, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und der X zustande gekommen ist. Dass die anderen Anwesenden zugestimmt haben, ändert ebenfalls nichts.
Da P überhaupt nicht anwesend war, kann er auch in keinem Vertragsverhältnis zu Ihnen stehen.
Es bleibt also dabei, wie bereits dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt