JavaScript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Vorteile unserer Webseite nutzen zu können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen ohne JavaScript an
info@123recht.de mitteilen.
Schon ab 30€ in 1 Stunde Hilfe vom Anwalt.
Und den Preis bestimmst Du selbst.
Subunternehmen
6. März 2025 18:05
|
Preis:
48,00 €
|
Beantwortet von
19:52
Hallo,
mein Auftraggeber hat einen Mündlichen Vertrag mit einer Hausverwaltung, für ein Objekt wo man jede Woche die Treppenhausreinigung machen soll und die Mülltonnen raus zu stellen.
Diesen Auftrag hat er an meine Wenigkeit gegeben (Mündlicher Vertrag), das ich diesen als Sub ausführen soll. (mit Rechnung etc.)
durch einen Menschlichen Fehler wurde die Mülltonnen nicht einem Tag vorher raus gestellt, sondern erst am Abfuhrtermin am folge Tag.
Nun droht er mir mit Anwalt und Schadensanspruch, weil ich meinen Vertrag nicht eingehalten habe.
nun meine Frage:
der Auftraggeber haftet doch für den Schaden oder ?
und wie komm ich daraus ? muss ich so was schriftlich kündigen ???
mfg
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen
Zum Festpreis auswählen
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
Eine Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Auch wenn es ein menschlicher Fehler gewesen ist, ist es ein Fehler, der Schadenersatz durchaus nach sich zieht.
Verantwortlich gegenüber der Wohnungsverwaltung ist zwar Ihr Auftraggber.
Der Auftraggeber kann sich aber bei hnen schadlos halten, also Schadenersatz fordern.
Es sind zwei Verträge:
Wohnungseigengümergemeinschaft - Auftraggber
Auftraggeber - Subunternehmer
Und hier haben Sie den Fehler gemacht, sind also gegenüber dem Auftraggeber auch ersatzpflichtig.
Eine Kündigung des Vertrages ist auch mündlich möglich.
Zu Beweiszwecken würde ich aber die schriftliche Kündigung empfehlen.
Denn SIe müssten auch den Zugang der Kündigungserklärung beweisen.
Nutzen Sie daher ein Einwurfeinschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
6. März 2025 | 19:46
Vielen Dank für die Information,
können Sie mir bitte den Paragraphen und das Gesetz nennen, wo es drin steht das eine Mündliche Kündigung Rechtens ist ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. März 2025 | 19:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
es ergibt sich aus §§ 620, 621 BGB.
Dort ist eben eine besondere Form nicht vorgeschrieben.
Mir freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
Aktuelle Bewertungen
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich.
Seine Erklärungen sind sehr verständlich.
Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER
Ähnliche Themen
25 €
30 €
35 €
25 €
50 €
30 €
Aktuelle Auszeichnungen
DtGV.de
25.06.2025
"Frag-einen-Anwalt.de: Top Preisfairness"
diind.de
04.12.2024
"QNC GmbH ist KI-Innovator 2025"
datev-magazin.de
28.11.2024
"Erste KI-Schnittstelle im Anwaltsbereich"
Focus Money 30/24
15.8.2024
"Topnote für Frag-einen-Anwalt.de"
test.de
17.6.2024
"Frag-einen-Anwalt.de: Nutzerfreundlich und informativ"
DUP und diind
30.1.2024
"QNC mit Fairness First Award ausgezeichnet"
DtGV
11.12.2023
"Deutscher Kunden-Award 2023/24"
Focus Money
20.10.2023
"Top Kundenhotline"
Bild
18.7.2023
"Hoher Kundennutzen"
WiWo
22.05.2023
"Sehr hohe Empfehlung"
Bild
02.02.2023
"Hohe Empfehlung"
Focus
Nr.22/2022
"Höchste Kompetenz"
Bild
August 2022
"Deutschlands Beratungskönige"
DtGV
Dez 2022
Deutscher Kunden-Award 2022/23
CHIP
22/09
"Hohe Kundenorientierung"
ntv
Mai 2022
Deutschlands Beste Online-Portale 2022