Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Vertragliche Grundlage:
Ein Vertrag ist in jedem Fall notwendig, da Sie eine Dienstleistung erbringen. Der Vertrag regelt die konkreten Leistungen, die Sie erbringen, und die Gegenleistung, die Sie dafür erhalten. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Bei komplexeren Leistungen ist es jedoch empfehlenswert, den Vertrag schriftlich zu fixieren.
2. Notwendigkeit von AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in Ihrem Fall empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig. Sie können auch ausschließlich vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall treffen.
3. Vertragsinhalt:
Da Sie stunden- oder tageweise abrechnen möchten, empfiehlt sich ein einfach gehaltener Dienstvertrag, in dem geregelt wird:
- Welche Leistungen Sie konkret erbringen (z. B. Migration, Beratung, Webdesign, Automatisierungen)
- Wie die Abrechnung erfolgt (Stundensatz, Tagessatz, Zahlungsmodalitäten)
- Wie die Dokumentation der geleisteten Stunden erfolgt (z. B. durch Stundenzettel oder Tätigkeitsnachweise)
- Eventuell Regelungen zur Haftung und Vertraulichkeit
Sie sind nicht verpflichtet, ein Angebot zu erstellen, wenn Sie keinen Vertrag abschließen wollen. Wenn Sie ein Angebot erstellen, kann dies grundsätzlich so gestaltet werden, wie Sie wollen, also auch mit einem Stundensatz und einer Vorschussvereinbarung. Sie müssen auch keine Angaben über die ungefähren Gesamtkosten machen. Am Ende müssen Sie jedoch eine Abrechnung über die geleisteten Stunden erstellen und gegenüber dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Vorschusszahlung abrechnen.
4. Werk- oder Dienstvertrag:
Die Migration der Website ist in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren, da ein konkreter Erfolg (die erfolgreiche Migration) geschuldet ist. Die fortlaufende Beratung und Umsetzung technischer Themen ist meist ein Dienstvertrag, da Sie eine Tätigkeit, aber keinen bestimmten Erfolg schulden.
5. Dokumentation:
Gerade bei stundenbasierter Abrechnung ist es wichtig, die erbrachten Leistungen und Zeiten nachvollziehbar zu dokumentieren, da Sie im Streitfall darlegen und beweisen müssen, welche Tätigkeiten Sie in welchem Umfang erbracht haben.
6. Datenschutz:
Wenn Sie Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten (z. B. bei der Migration oder Wartung der Website), benötigen Sie ggf. einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach DSGVO.
Fazit:
Sie benötigen keinen komplizierten Vertrag, aber eine schriftliche Vereinbarung ist dringend zu empfehlen, um die wichtigsten Punkte (Leistung, Vergütung, Abrechnung, Haftung, Datenschutz) zu regeln. Ein einfach gehaltener Dienst- und/oder Werkvertrag reicht in der Regel aus. AGB sind nicht zwingend, können aber sinnvoll sein, wenn Sie häufiger ähnliche Aufträge übernehmen. Bei Zugriff auf personenbezogene Daten ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO erforderlich.
Eine mündliche Vereinbarung ist zwar rechtlich wirksam, bietet aber im Streitfall weniger Sicherheit. Daher ist eine schriftliche Fixierung der wichtigsten Punkte ratsam.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für die Antwort.
Obwohl die Migration von Ihnen als Werkvertrag eingestuft wurde, kann ich das trotzdem als Dienstvertrag durchführen?
Kann ich das Muster des Auftragsverarbeitungsvertrag verwenden?
https://www.bitkom.org/sites/default/files/file/import/170515-Auftragsverarbeitung-Anlage-Mustervertrag-online.pdf
Gibt es gute Vorlagen für einen einfach gehaltenen Dienst, und Werkvertrag?
Viele Grüße
1. Obwohl die Migration von Ihnen als Werkvertrag eingestuft wurde, kann ich das trotzdem als Dienstvertrag durchführen?
Es kommt für die Einordnung als Werk- oder Dienstvertrag nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt der Tätigkeit an. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn ein konkreter Erfolg geschuldet ist (z.B. die erfolgreiche Migration der Website), während beim Dienstvertrag lediglich die Tätigkeit als solche geschuldet ist, ohne dass ein bestimmter Erfolg garantiert wird.
Sie können die Migration als Dienstvertrag ausgestalten, wenn Sie mit Ihrem Kunden vereinbaren, dass Sie lediglich die Tätigkeit der Migration schulden, nicht aber den Erfolg (also nicht die erfolgreiche, fehlerfreie Übertragung der Website). Das ist rechtlich möglich, aber in der Praxis eher unüblich, da der Kunde meist den Erfolg erwartet. Die Vertragsart ergibt sich also aus der Vereinbarung und dem tatsächlichen Leistungsinhalt, nicht aus der bloßen Bezeichnung.
2. Kann ich das Muster des Auftragsverarbeitungsvertrags verwenden?
Ja, Sie können ein Muster wie das von Bitkom verlinkte verwenden, sofern es zu Ihrer konkreten Tätigkeit passt. Die Nutzung eines Musters ist üblich, sollte aber auf Ihre individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
3. Gibt es gute Vorlagen für einen einfach gehaltenen Dienst- und Werkvertrag?
Konkret kann ich hier nichts öffentlich zugängliches empfehlen, oftmals finden sich auf Seiten der IHK etc. aber einfache Muster.
Viele Grüße