Schuldschein gültig?
vom 28.9.2016
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Hallo, ich habe einen Schuldschein unterschrieben aber das Geld dazu nicht erhalten. Im Schuldschein steht nur drin das ich den Betrag 3000 Euro bis November 2016 zurück bezahle. Es ist keine Bestätigung über den Erhalt in dem Schreiben. Kann der Andere das Geld trotzdem einklagen? Ich brauche das Geld jetzt nicht mehr. MfG ...