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Diese Antwort ist vom 15.08.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Auftraggeber kann die Erfüllung des Vertrages verlangen. Da der Vertrag nicht beendet, gekündigt oder erfüllt wurde, stehen die wechselseitigen Leistungen noch aus.
Allerdings können Sie die Einreden der Verjährung erheben, da die Leistungsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber verjährt ist.
Maßgebend ist die Fälligkeit der Vertragsleistung. Die Leistung war nachdem Sie den Auftraggeber mehrfach zur Lieferung der erforderlichen Angaben aufgefordert haben in 2012 fällig.
2. Der Lauf der Verjährungsfrist begann damit am 31.12.2012. Die Verjährung ist gem. Paragraph 195, 199 BGB am 31.12.2015 eingetreten. Sie können daher dem Begehren des Auftraggebers die Einreden der Verjährung entgegenhalten.
Gleichwohl besteht auch die Möglichkeit den Vertrag wechselseitig zu erfüllen, wobei der Auftraggeber Rücksicht auf Ihre zeitlichen Vorgaben nehmen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
15.08.2016 | 14:34
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Anbei die im Vertrag festgehaltene Timing. Vertrag wurde 23.03.2012 unterzeichnet.
Timing
Die, 23.03. / Bestaetigung des Vertrags
Mi, 23.03. / Zahlung erster Teilbetrag
Do, 23.03. - 16.04. / Entwicklung Designvorschlaege
Mo, 16.04. / Praesentation Designs und Feedback
Die, 17.04 - Fr, 20.04. / Ueberarbeitung Designs und Programmierung Website
Mo, 23.04. / Ueberstellung ueberarbeitetes Design
Mo, 23.04. - Mi, 25.04. / Drehen der Interviews
Do, 26.04. - Mi 02.05 / Bearbeitung der Interviewfilme
Do, 03.05. Lieferung finalen Texte / Ueberstellung der Interviewfilme (Ort habe ich hier ausgeblendet)
Do, 03.05. Feedback zu Interviewfilmen und finale Ueberarbeitung
Mo, 14.05. / Finale Abnahme Website
Di, 15.05. / Livestellung Website
Das Timing ist fuer beide Vertragspartner verbindlich. außer bei Krankheit oder Force Mauere
Ich verstehe nicht was " wechselseitigen Leistungen " bedeutet. Es sei den das Sie damit meinen das was ich bzw. Auftraggeber zu leisten hattet. Dazu kann ich nur sagen das Auftraggeber folgendes lt. Vertrag zu liefern hatte :
"
Folgendes wird durch den Auftraggeber zur Verfuegung gestellt:
• Lieferung saemtlicher Texte fuer die Website
• Die Interviews werden inhaltlich durch den Auftraggeber konzipiert und durchgefuehrt.
• Die Drehlocation wird zur Verfuegung gestellt (Haus von xxxxxx)
• Internetdomain inkl. Server und Zugangsdaten
"
Der Auftraggeber hat bisher trotz damaligen Aufforderungen dies nie geliefert.
"Einreden der Verjährung erheben:
Ich gehe davon aus das für den Fall das diese Sache vor Gericht geht, das der Auftraggeber "verlieren" würde da die Verjährung am 31.12.2015 in Kraft trat..
Danke nochmals für Ihren Antwort.
-- Lieben Gruss
M.Carlsen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15.08.2016 | 15:56
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Wechselseitige Leistung bedeutet Ihre Leistungspflicht und die Zahlungspflicht des Auftraggebers.
Da der Auftraggeber die gesetzten Termine trotz Aufforderung nicht eingehalten hat, ist der Anspruch des Auftraggebers verjährt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt