von RA C. Norbert Neumann
Ich habe eine Immobilie getauscht, ein gebrauchtes älteres Haus gegen einen Neubau, derzeitig im Rohbau befindlich. Das Gebäude wurde nach § 61 Thüringer Bauordnung (ThürBO) errichtet. Nun hat sich herausgestellt, dass der vorhabensbezogene Bebauungsplan in mehreren Punkten nicht eingehalten wurde. ...